Laut sächsischem Gesetz über Kindertagesstätten müssen Eltern an den Kosten für die Kita-Betreuung ihrer Kinder beteiligt werden. Immerhin tragen sie im Bereich Krippe zwischen 20 und 23 Prozent der Gesamtkosten, im Bereich Kindergarten und Hort zwischen 20 und 30 Prozent. Zum Vergleich: Nicht nur die Schulbildung ist in Sachsen – zu Recht – kostenfrei, auch ein Hochschulstudium kostet den Studenten im Freistaat nichts.
Dafür gibt es aus unserer Sicht kein vernünftiges Argument.
Wir fordern daher, dass die Kitas den Schulen gleichgestellt – und somit kostenfrei für alle Eltern werden. Genau wie bei den Schulen soll die Finanzierung und Verantwortung für Bau und sächliche Ausstattung der Kitas bei den Kommunen und Landkreisen liegen, für die personelle Ausstattung soll der Freistaat Sachsen sorgen.